Geplante Satzungsänderungen (Änderungen/Neuerungen sind fett hinterlegt)
§ 8
Vereinsausschuss
1. Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus
a. dem Vorstand (§ 4)
b. den Abteilungsleitern, bei Verhinderung deren Vertreter (§ 9), und
c. zwei weiteren Ausschussmitgliedern aus der Mitte des Vereins.
2. Der Vereinsausschuss kann darüber hinaus noch Beisitzer/innen für bestimmte Aufgabengebiete
(z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring u.a.) bestimmen und diese bei Bedarf in den
Vereinsausschuss laden. Darüber hinaus kann der Vereinsausschuss bei Bedarf weitere
Vereinsmitarbeiter (z.B. Trainer, Platzwart u.a.) in den Vereinsausschuss laden.
3. Dem Vereinsausschuss obliegt
a. die Einhaltung und Ausführung aller Bestimmungen der Vereinssatzung,
b. die Unterstützung und Beratung des Vorstandes,
c. die Vorbereitung der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung,
d. Festlegung der Gemeinschafts-und Beitragsordnung
e. die Wahrnehmung von Aufgaben, für die kein anderes Vereinsorgan ausdrücklich bestimmt ist.
4. Mitglieder des Vereinsausschusses sind mindestens 3 Tage vor den Sitzungen unter Angabe der
Tagessordnung schriftlich zu laden.
5. Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen, die vom Sitzungsleiter und dem
Schriftführer zu unterzeichnen sind.
§ 10
Verwaltung des Vereinsvermögens
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Wer Tätigkeiten im Dienst des Vereins nachgeht, kann hierfür durch entsprechenden
Vorstandsbeschluss eine angemessene Vergütung erhalten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach
der Höhe des in § 3 EStG und § 26 a EStG festgelegten Betrages.
2. Sowohl beim Verein als auch bei den betreffenden Abteilungen sind jährliche Revisionen durch
satzungsgemäß bestellte Rechnungsprüfer vorzunehmen und aktenkundig zu machen.
3. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein über einen Betrag von 5.000 € verpflichten, hat der
Vertreter des Vereins die Einwilligung des Vereinsausschusses einzuholen. Bei einem Betrag von über
20.000,--€ die der Mitgliederversammlung. Diese Beschränkungen gelten nur im Innenverhältnis.